Häufige Fragen
Wer kann ein Canoa-Kundenkonto erstellen und eine CanoaCARD beantragen?
Der Service der Canoa AG richtet sich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Selbstständige, Vereine und Freiberufler.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung einer CanoaCARD?
Um eine CanoaCARD und Zugang zu Ihrem individuellen Canoa-Datenraum zu erhalten, müssen Sie sich für unseren Service registrieren
Bitte halten Sie für die Registrierung folgende Unterlagen und Informationen bereit. Sie dienen als Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug als pdf, png, jpg oder tiff.
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)
- Falls keine USt-IdNr. vorhanden: Steuernummer
- Nachweis über die USt-IdNr. als pdf, png, jpg oder tiff
Was ist eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) und kann ich den Canoa-Service auch ohne gültige USt-IdNr. nutzen?
Die USt-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmerinnen und Unternehmern auf Antrag zusätzlich zur Steuernummer erteilt wird. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt die USt-IdNr. (§ 27a UStG) und stellt ausführliche Informationen zur USt-IdNr. zur Verfügung. Auf der Website vom BZSt können Sie in wenigen Schritten eine USt-IdNr. für Ihr Unternehmen beantragen.
Leider können Sie unseren Service ohne eine gültige USt-IdNr. nicht nutzen. Gerne übernehmen wir jedoch für Sie die Beantragung, wenn Sie uns bei Ihrer Anmeldung als Canoa-Kunde damit beauftragen.
Wie kann ich CanoaCARDs für ein Kundenkonto beantragen?
Bitte registrieren Sie sich für unseren Service und erhalten Sie Zugang zu Ihrem persönlichen Canoa-Datenraum. Über den Canoa-Datenraum können Sie CanoaCARDs für sich und Ihre Mitarbeiter selbst beantragen und verwalten. Die von Ihnen bestellten CanoaCARDs senden wir Ihnen baldmöglichst (in der Regel nach etwa zwei Wochen) per Post zu.
Was kostet mich der Canoa-Service?
Eine Preisübersicht finden Sie hier.
Wieso ist es wichtig, dass auch meine eigenen Unternehmerdaten auf einer Rechnung enthalten sind?
Gemäß § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz muss in Deutschland eine Rechnung unter anderem den Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder Leistung enthalten. Für Rechnungen, deren Bruttobetrag EUR 150 nicht übersteigt (Kleinbetragsrechnungen), gelten jedoch vereinfachte Bedingungen.
Für weitere Fragen hinsichtlich steuerlicher Themen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Steuerberater(in).
Was passiert, wenn Sie als Unternehmer eine unvollständige Rechnung bekommen?
Sie können die Vorsteuer bei Ihrer Umsatzsteuervoranmeldung und/oder Umsatzsteuerjahreserklärung nicht abziehen! Ohne die genannten Angaben laufen Sie Gefahr, dass spätestens im Falle einer Betriebsprüfung die abgesetzte Vorsteuer nicht anerkannt wird und Sie diese – verzinslich! – an das Finanzamt zurückzahlen müssen.
Für weitere Fragen hinsichtlich steuerlicher Themen wenden Sie sich bitte an Ihre(n) Steuerberater(in).
Wie erhalte ich nach einem Einkauf meine e-Rechnung?
Sie erhalten Ihre elektronische Rechnung unmittelbar nach dem Einkauf auf die von Ihnen bei Canoa hinterlegte E-Mail-Adresse geschickt. Zusätzlich stehen Ihnen Ihre e-Rechungen in Ihrem individuellen Canoa-Datenraum jeder Zeit zum Download zur Verfügung.
Woher weiß ich, ob die Erstellung der elektronischen Rechnung geklappt hat?
Innerhalb kürzester Zeit nach Ihrem Einkauf erhalten Sie Ihre e-Rechnung auf die von Ihnen bei Canoa hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollten Sie ein E-Mail-fähiges Smartphone benutzen, können Sie unmittelbar nach dem Einkauf nachsehen, ob Sie die e-Rechnung erhalten haben und diese auf Richtigkeit kontrollieren.
Was mache ich, wenn ich ausnahmsweise eine e-Rechnung nicht unmittelbar nach dem Einkauf per E-Mail erhalte?
Wir setzen höchste Ansprüche an unsere Technik und arbeiten eng mit unseren Partnerunternehmen zusammen, um die sofortige Übermittlung der e-Rechnung sicherzustellen. Falls es jedoch einmal vorkommt, dass Sie keine E-Mail unmittelbar von uns erhalten, können Sie folgendes tun:
- Kontrollieren Sie bitte zuerst Ihren Handyempfang und ob Ihr mobiles Gerät E-Mails empfangen kann. Sehen Sie bitte auch nach, ob unsere E-Mail in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist.
- Loggen Sie sich über unsere Homepage in Ihren Canoa-Datenraum ein. Dort können Sie nachsehen, ob Ihre Rechnung bereits eingestellt ist. Die Übermittlung der Rechnung von dem jeweiligen Partnerunternehmen zu Canoa ist sichergestellt, falls Ihre CanoaCARD vom System erfasst wurde. In Ausnahmefällen kann es jedoch zu leichten Verzögerungen der Übermittlung kommen.
- Bei weiteren Fragen oder Problemen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@canoa-ag.de. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten oder Ihre Anfrage an unser entsprechendes Partnerunternehmen weiterleiten.
Kann ich zusätzlich zur elektronischen Rechnung auch eine Papierrechnung erhalten?
Falls Sie es wünschen, können Sie bei Erstellung der Rechnung den/die Kassierer/in darauf hinweisen, dass Sie eine Kopie der e-Rechnung ausgedruckt haben möchten. Die Papierrechnung wird als Kopie gekennzeichnet. Sie berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. Die Originalrechnung ist die elektronische Rechnung, welche abhängig von Ihren steuerlichen Voraussetzungen zum Vorsteuerabzug herangezogen werden kann.
Wie lange werden meine e-Rechnungen bei Canoa gespeichert?
Ihre Rechnungen werden so lange bei Canoa gespeichert, wie Sie es wünschen und unseren Service in Anpruch nehmen wollen.
Welche Daten werden von Canoa dem jeweiligen Händler zur Verfügung gestellt?
Durch das Auslesen Ihrer CanoaCARD bei einem unserer Partnerunternehmen werden die aktuellen Firmendaten, das heißt Name und Adresse der Firma, sowie USt-IdNr. abgefragt und von uns an unser Partnerunternehmen übermittelt. Diese Informationen betreffen Sie als Leistungsempfänger und werden zur korrekten Erstellung der Rechnung benötigt. Zusätzlich wird abgefragt, ob die eingesetzte Karte gesperrt ist. Dies soll vorbeugen, dass eine Karte unberechtigt eingesetzt werden kann.
Es werden keine Informationen zur Person, keine Kontaktdaten und keine Bonitätsinformationen automatisch übermittelt!
Was mache ich, wenn ich meine CanoaCARD verloren habe?
Kartensperrungen sollten Sie sofort nach Verlust Ihrer CanoaCARD vornehmen. Kartensperrungen, sowie die Beantragungen neuer CanoaCARDs können Sie in dem dafür vorgesehenen Bereich in Ihrem persönlichen Canoa-Datenraum selbst vornehmen. Sollte es Ihnen aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, die Sperrung selbst vorzunehmen, können Sie uns alternativ eine E-Mail schreiben an kartensperre@canoa-ag.de, damit wir Ihre CanoaCARD schnellstmöglich inaktiv setzen können. Ihre E-Mail sollte folgende Informationen enthalten:
- Firmenname,
- Firmenanschrift,
- vollständiger Name des/der Karteninhabers(in), sowie idealer Weise
- Kartennummer und
- Kundennummer (in Ihrem Canoa-Datenraum ersichtlich).
Wie kann ich mein Kundenkonto bei Canoa löschen? Und was passiert mit meinen e-Rechnungen, wenn ich den Canoa-Service nicht mehr nutzen möchte?
Um Ihr Kundenkonto bei Canoa zu löschen, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an info@canoa-ag.de.
Wenn Sie Ihr Kundenkonto bei Canoa löschen, werden auch Ihre bisher bei Canoa gespeicherten Rechnungen gelöscht. Stellen Sie daher sicher, dass Sie alle von Canoa zur Verfügung gestellten Rechnungen in Ihrem lokalen System gespeichert haben. E-Rechnungen wurden Ihnen jeweils direkt nach Ihrem Einkauf zugesandt, zusätzlich stehen diese Rechnungen Ihnen auch zum Download in Ihrem individuellen Canoa-Datenraum zur Verfügung. Auf Wunsch speichern wir alle Ihre Daten aus dem Datenraum auf CD/DVD und senden Ihnen diese gegen eine Gebühr zu.